Vollnarkose bei Zahnbehandlung, Tiefschlaf beim Zahnarzt
Vollnarkose
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Allgemeinanästhesie beim Zahnarzt
Die Allgemeinanästhesie bewirkt die zeitweilige, umkehrbare Funktionshemmung des zentralen Nervensystems mit Herbeiführung von Bewusstseinsverlust.
Die Allgemeinanästhesie geht mit einer Dämpfung der Reflexe einher.
Die Allgemeinanästhesie bzw. Narkose ist ein medikamentös herbeigeführter, kontrollierter Zustand der Bewusstlosigkeit. Im Gegensatz zu Dämmerschlaf (Sedierung) wird das Bewusstsein sehr stark gedämpft, dass der Zahnpatient nicht mehr ansprechbar ist und keine Reflexe mehr zeigt.
Die Allgemeinanästhesie bewirkt durch die verschiedenen Wirkstoffe verschiedene Ausmasse und setzt sich zusammen aus:
♦ sensorischen „Blockade der Schmerzempfindung“
♦ mentalen „Blockade von Bewusstsein und Erinnerungsvermögen“
♦ motorischen „Blocke der motorischen Reaktion“
♦ reflektorischen Komponente „Hemmung von vegetativen Reaktionen“
Allgemeinanästhesie, eine Narkose
Als Narkose wird ein medikamentös induzierter Schlafzustand vom Organismus bezeichnet, in dem chirurgische, diagnostische und therapeutische Eingriffe ohne Schmerzempfindung oder Abwehrreaktion vom Zahnpatienten durchführbar sind.
Die Narkose ist ein medikamentös herbeigeführter, kontrollierter Zustand der Bewusstlosigkeit der dabei im gesamten Körper durch Lähmung des zentralen Nervensystems neben dem Bewusstsein sowohl die Schmerzempfindung, die Abwehrreflexe und die Muskelspannung abgeschaltet.
Die Narkose ist bei verschiedenen medizinischen Eingriffen, so auch bei der Zahnbehandlung vorteilhaft bzw. sie ermöglichen erst bestimmte medizinische Eingriffe.
Narkosen können das Risiko chirurgischer Eingriffe auch reduzieren. Im Rahmen operativer Eingriffe müssen die Folgen des sog. Operationstraumas vom Anästhesisten behandelt werden.
Durch Stressvermeidung bei der Zahnbehandlung kann die Narkose beim Zahnarzt auch langfristige Gefährdungen des Zahnpatienten unterbinden.