Zahnarzt-Angebote, Zahnarzt-Gegenofferte, Zahnbehandlung
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Offerte Zahnarztbehandlung
Wichtig ist, dass Sie vom Zahnarzt eine schriftliche Offerte für die Zahnbehandlung erhalten.
Anhand einer Offerte von einem Zahnarzt erstellen wir Ihnen gerne eine übersichtliche Gegenofferte für die Zahnbehandlung.
Schriftliche Zahnarztofferte
Offerten für eine bevorstehende Zahnarzttbehandlung einholen ist ein wichtiger Schritt, doch auch das Vertrauen zum Zahnarzt in Bezug auf die Zahnbehandlung und deren Kosten ist wichtig.
Ein Kostenvoranschlag für eine Zahnarztbehandlung sollte immer schriftlich erfolgen, denn wer bei Auftragserteilung den Preis nicht anspricht, stellt dem Zahnarzt fast einen Blanko-Check aus. Dies gilt insbesondere auch für einen Kostenvoranschlag bei einem Schweizer Zahnarzt, denn für Kostenvoranschläge werden bei einigen Zahnärzten CHF 500.-- und mehr verrechnet. Wenn sich während der Zahnbehandlung zeigt, dass wesentlich höhere Kosten entstehen, sollte der Zahnarzt den Zahnpatienten informieren, was besonders gilt, wenn der Kostenvoranschlag als Offerte schriftlich gemacht wurde. Vielfach geben Kostenüberschreitungen bei der Zahnbehandlung gegenüber dem Kostenvoranschlag Anlass für Diskussionen, doch Erfolgsversprechende Chance, die Zahnarztrechnung anzufechten hat man bei den Zahnärzten vielfach nicht.