Garantie beim Zahnarzt: Zahnbehandlung, Zahnersatz
ZAHNARZT GARANTIE
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Zahnarzt Garantieleistung
Der Zahnpatient gilt als direkter Vertragspartner vom Zahnarzt.
Auf sämtliche in unsern Zahnkliniken und Zahnarztpraxen geleisteten Arbeiten gibt es eine Garantie.
Garantieleistung auf Zahnbehandlung und Zahnersatz
Unsere Zahnkliniken und Zahnarztpraxen gewähren Garantieleistungen.
Über die Garantieleistung der Zahnbehandlung und Zahnersatz bestimmt immer die Zahnarztpraxis resp. Zahnklinik bzw. der Zahnarzt der die Behandlung durchgeführt oder den Zahnersatz eingesetzt hat, denn an der Garantie von Zahnersatz kann auch das Zahnlabor beteiligt sein.
Garantie Zahnersatz
5 Jahre auf Implantate
5 Jahre auf Zahnbrücken
5 Jahre auf Zahnkronen
3 Jahre auf Teilprothesen
1 Jahr auf Vollprothesen
1 Jahre auf Zahnfüllungen
Die Garantieleistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind grösser als normal in Deutschland oder in der Schweiz.
Der Zahnarzt haftet gegenüber dem Zahnpatienten für die getreue und sorgfältige Ausführung vom Auftrag nach den allgemein bekannten und anerkannten Regeln der Zahnmedizin. Ein Erfolg der Zahnbehandlung kann aber nicht immer garantiert werden, im Besonderen bei Zahnpatienten die Medikamente wie Antidepressiva benötigen. Auf Wurzelbehandlungen gibt es keine Garantie, denn es ist ein Versuch, den Zahn zu erhalten.